Absturzkanten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind durch kollektive Schutzmaßnahmen gesichert. Hier kann ein Schutzgeländer oder Seitenschutz verwendet werden.
Die Ausstattungsklasse 3 erlaubt ungeschultem Personal die Dachfläche / den Bereich zu betreten. Es ist keine Unterweisung notwendig. Der Zugang zur Dachfläche ist dabei gesondert zu betrachten.