DGUV Regel 112-198
DGUV Regel 112-198 – Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Die DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR 198) legt verbindliche Anforderungen für Auswahl, Einsatz und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) fest. Sie richtet sich an Arbeitgeber, Sicherheitsverantwortliche und alle Anwender, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten. Bestandteile und Anforderungen der PSAgA Die Regel definiert die verschiedenen Komponenten der PSAgA