DGUV Grundsatz 312-906
DGUV Grundsatz 312-906 – Qualifizierung zur sachkundigen Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Der DGUV Grundsatz 312-906 mit dem Titel „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Absturzschutzausrüstung (PSAgA)“ bildet die zentrale Grundlage für die Ausbildung zur sachkundigen Person. Diese ist befähigt, die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung von PSAgA durchzuführen. Bedeutung der sachkundigen